THEORIE & PRAXIS

Theoretischer Grundstoff

Unsere Fahrlehrer unterrichten Sie in dem theoretischen Grundstoff, den jeder Fahrschüler lernen muss. Darüber hinaus erhalten Sie viele wertvolle Tipps und Informationen.
Der theoretischer Grundstoff setzt sich zusammen aus:
1. Persönliche Voraussetzungen
2. Risikofaktor MenschRechtliche Rahmenbedingungen
3. Straßenverkehrssystem und Bahnübergänge
4. Grundregel, Vorfahrt und Verkehrsregelungen
5. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
6. Teilnehmer am Straßenverkehr – Besonderheiten und Verhalten
7. Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
8. Verkehrsbeobachtung und Verkehrsverhalten bei Fahrmanöver

Praktischer Unterricht

Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.
Auf der Ausbildungsdiagrammkarte bekommen Sie Auskunft über die einzelnen Ausbildungsschritte. Sie können so jederzeit Ihre persönlichen Leistungen erkennen und gezielt Probleme mit Ihrem Fahrlehrer beseitigen. Für diese Ausbildungsfahrten ist vom Gesetzgeber keine Anzahl vorgeschrieben.
Für die Klassen B,A1,A2 und A sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
  • 5 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 4 Stunden à 45 Minuten auf Autobahn
  • 3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
  • 3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 1 Stunde à 45 Minuten auf Autobahn
  • 1 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

Für die Klasse B 96

Theoretische Schulung min. 2,5 Std. a 60 Min
Praktischer Übungsstoff min. 3,5 Std. a 60 Min
Fahrpraktischer Übungsstoff min. 60 Min
Für die Klasse M sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.
Sind Sie bereits im Besitz der Führerscheinklasse A1 oder A2 reduzieren sich die Sonderfahrten für Motorräder um 6 Doppelstunden.
Bonus bei stufenweisem Aufstieg
Wer die Klasse A1 oder A2 mindestens zwei Jahre besitzt,
hat beim Aufstieg auf die Klasse A2 oder A mehrere Vorteile:
  • Teilnahme am Theorieuntrricht nicht vorgeschrieben,
  • praktische Ausbildung im Umfang nicht festgelegt,
  • keine Theorieprüfung,
  • verkürzte praktische Prüfung (40 Minuten)