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ab 18 Jahren
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ab 17 Jahren beim „Begleitetem Fahren“
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Kfz mit zulässigem Gesamtgewicht max. 3,5t
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Max. 8 Beifahrer
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Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht max. 750kg oder:
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zulässiges Gesamtgewicht von Kfz und Anhänger zusammen überschreiten nicht 3,5t
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Einschluss von Klasse L, AM,
Dieser Führerschein ist eine Kombination aus Schalter und Automatik, Für euch bedeutet das ein entspanntes Anfangen mit dem Automatik, dazwischen ein Einflechten der mindestens 10 Schalterstunden mit einer 15-minütigen Testfahrt (keine Prüfung) und abschließend eine stressfreie Prüfungsfahrt auf dem Automatik.
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ab 18 Jahren
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ab 17 Jahren beim „Begleitetem Fahren“
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Besitz von Klasse B erforderlich
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Erlaubt das Fahren von Kfz der Klasse B mit einem Anhänger
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von max 3,5 t zGM
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ab 18 Jahren
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ab 17 jahren beim „Begleitetem Fahren“
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Besitz von Klasse B erforderlich
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Erlaubt das Fahren von Kfz der Klasse B mit einem Anhänger
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von über 750 kg sofern die zGM der Fahrzeugkombination
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max. 4,25 t beträgt
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ab 24 Jahren oder:
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nach 2-jährigem Besitz von Klasse A 2
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alle Krafträder
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Einschluss von Klasse A1, AM
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ab 18 Jahren
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Krafträder
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Max. 35kW bei max. 0,2kW/kg
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Einschluss von Klasse A1, AM
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ab 16 Jahren
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Krafträder
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Max. 125 ccm
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Max. 11kW max. 0.1kw/kg
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Einschluss von Klasse AM
bedeutet eine Erweiterung des Führerscheins der Klasse B und erlaubt zusätzlich das Fahren von Krafträdern der Klasse A 1 (125cm³ und 15 PS). Die Voraussetzungen hierfür sind:
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Besitz der Führerscheinklasse B seit mindestens 5 Jahren
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Mindestalter 25
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Theorieunterricht 4 x a 90 Minuten
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Praktischer Unterricht von 5 x 90 Minuten
Keine Theorie- und keine praktische Prüfung !
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ab 16 Jahren
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Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
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Max. 50 ccm
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Max. 45km/h
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Max 4 kw bei Elektromotor