FÜHRERSCHEINKLASSEN

Klasse B

  • ab 18 Jahren
  • ab 17 Jahren beim „Begleitetem Fahren“
  • Kfz mit zulässigem Gesamtgewicht max. 3,5t
  • Max. 8 Beifahrer
  • Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht max. 750kg oder:
  • zulässiges Gesamtgewicht von Kfz und Anhänger zusammen überschreiten nicht 3,5t
  • Einschluss von Klasse L, AM,

Klasse B 197

Dieser Führerschein ist eine Kombination aus Schalter und Automatik, Für euch bedeutet das ein entspanntes Anfangen mit dem Automatik, dazwischen ein Einflechten der mindestens 10 Schalterstunden mit einer 15-minütigen Testfahrt (keine Prüfung) und abschließend eine stressfreie Prüfungsfahrt auf dem Automatik.

Klasse BE

  • ab 18 Jahren
  • ab 17 Jahren beim „Begleitetem Fahren“
  • Besitz von Klasse B erforderlich
  • Erlaubt das Fahren von Kfz der Klasse B mit einem Anhänger
  • von max 3,5 t zGM

Klasse B 96

  • ab 18 Jahren
  • ab 17 jahren beim „Begleitetem Fahren“
  • Besitz von Klasse B erforderlich
  • Erlaubt das Fahren von Kfz der Klasse B mit einem Anhänger
  • von über 750 kg sofern die zGM der Fahrzeugkombination
  • max. 4,25 t beträgt

Klasse A

  • ab 24 Jahren oder:
  • nach 2-jährigem Besitz von Klasse A 2
  • alle Krafträder
  • Einschluss von Klasse A1, AM

Klasse A2

  • ab 18 Jahren
  • Krafträder
  • Max. 35kW bei max. 0,2kW/kg
  • Einschluss von Klasse A1, AM

Klasse A1

  • ab 16 Jahren
  • Krafträder
  • Max. 125 ccm
  • Max. 11kW max. 0.1kw/kg
  • Einschluss von Klasse AM

B 196

bedeutet eine Erweiterung des Führerscheins der Klasse B und erlaubt zusätzlich das Fahren von Krafträdern der Klasse A 1 (125cm³ und 15 PS). Die Voraussetzungen hierfür sind:
  • Besitz der Führerscheinklasse B seit mindestens 5 Jahren
  • Mindestalter 25
  • Theorieunterricht 4 x a 90 Minuten
  • Praktischer Unterricht von 5 x 90 Minuten
Keine Theorie- und keine praktische Prüfung !

Klasse AM

  • ab 16 Jahren
  • Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
  • Max. 50 ccm
  • Max. 45km/h
  • Max 4 kw bei Elektromotor